Achtung verstärkte BAG- und Polizeikontrollen

Die Jahreszeit, die anstehenden Feuerwerktransporte und die Tatsache, dass viele Fahrer auf eine ausreichende Ladungssicherung, trotz teilweise vorhandenen Ladungssicherungsmitteln verzichten, veranlasst das BAG und die Polizei in den kommenden Wochen verstärkt zu kontrollieren.

Wir empfehlen in Ihrem eigenen, aber auch besonders im Interesse Ihrer Fahrer, den Zustand Ihrer Fahrzeuge inkl. Feuerlöscher zu kontrollieren und für ausreichende Ladungssicherungsmittel auf den Fahrzeugen zu sorgen.

Bitte weisen Sie Ihre Fahrer an, die Ladungssicherungsmittel zu nutzen und erinnern Sie diese an das Nachsichern, nachdem Teilsendungen bereits zugestellt wurden.

In der Vergangenheit wurde bei den Kontrollen auf folgendes besonderen Wert gelegt:

Auch bei nicht kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen, die mit Gefahrgut unter 1000 Punkte beladen waren, wurde die Ausrüstung auf Vollständigkeit geprüft sowie auf Verkehrssicherheit. Bemängelt wurden abgelaufene Feuerlöscher, nicht ausreichende Ladungssicherung, beschädigte Ladungssicherungsmittel, nicht ordnungsgemäße Ladungssicherung, abgerissene Blinkleuchten an den Hebebühnen (Hula-Blitz Warnleuchten) sowie fehlende Genehmigungen für den Güterverkehr.

Bei den Gefahrguttransporten wurden grundsätzlich die Einhaltungen von Lenk- und Ruhezeiten sowie Arbeitszeiten kontrolliert.

Die Verlader sind bei der Beförderung von Gefahrgut auch unter 1000 Punkten dazu verpflichtet vor bzw. bei jeder Übergabe das Fahrzeug, den Fahrzeugführer, die Ladung selbst, die Ausrüstung sowie sämtliche Papiere zu kontrollieren. Hier ist eine Sichtkontrolle ausreichend. Eine Beladung darf nicht erfolgen, wenn eine Sichtprüfung zeigt, dass einer der o.g. Punkte nicht den gesetzlichen Vorschriften entspricht.

Alle Unternehmer sind verpflichtet, darauf zu achten, wie viel Gefahrgut befördert wird und ob somit ein ADR-Schein erforderlich ist oder nicht. Sollten die 1000 Punkte überschritten werden, muss das Fahrzeug mit dementsprechender Gefahrguttafel gekennzeichnet sowie mit entsprechenden Ausrüstungsgegenständen laut ADR, StVZO und UVV-Vorschriften ausgestattet sein.