Unsere News

Eine Welt ohne Kraftfahrzeuge

Nebelschlussleuchte – ja oder nein?

Punkt in Flensburg erfragen

Handyverbot

Smartphones, Tablets, Laptops sind inzwischen unsere ständigen Begleiter. Doch die Ablenkung, die von ihen ausgeht, kann gefährlich werden, weswegen schon seit einiger Zeit ein Bußgeld fällig wird, wenn man beim Fahren das Handy bedient. Bislang wurde es eher als ein Kavaliersdelikt behandelt. Wenn Sie während der Fahrt telefoniert haben, oder zwar stoppten dabei aber den Motor laufen ließen und auch keine Freisprecheinrichtung nutzten, so wurde das mit 60 EUR Strafe, sowie einem Punkt in Flensburg geahndet. Seit dem 19.10.2017 werden die Strafen gestaffelt und es droht ein einmonatiges Fahrverbot.

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Lockerung der BKF Qualifikation

Wenn es nach dem EU Parlament ginge, sollten Fahrer, die nur einen 10km Radius fahren und nicht hauptberuflich als LKW Fahrer tätig sind, in Zukunft ausschließlich den entsprechenden Führerschein brauchen. Eine Zusatz-Qualifikation sollte nicht mehr nötig sein.

Das European Transport Safety Council (ETSC) ist davon alles andere als begeistert.

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Möglicher Paket-Engpass

Die Post und damit DHL werden im Email-Zeitalter despektierlich mit „Snailmail“ bezeichnet. Vor Weihnachten bzw. im Weihnachtsgeschäft könnte es dazu kommen, dass die Schnecke auch noch fußlahm wird. Spediteure klagen die ganze Zeit darüber, dass sie keine Fahrer haben, was dazu führen könnte, dass Pakete nicht mehr rechtzeitig vor Weihnachten ausgeliefert werden können und im Laden die Regale leer bleiben.

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Sie existieren nicht!

Fünfzehn Verkehrsprofessoren unterrichteten in einer gemeinsamen Stellungnahme die Bundesregierung davon, dass eine emissionsfreie Bewegung großer Massen nicht möglich ist. Ferner stellten die Herren klar, dass die Gesetze der Physik nicht einfach so außer Acht gelassen werden können.

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„Nebelschlussleuchte, oder normale Scheinwerfer? DAS ist hier die Frage!“

So oder so ähnlich werden manche Autofahrer jetzt in der dunklen Jahreszeit laut denken, wenn sie bei mangelndem Tageslicht und/oder bei Nebel unterwegs sind. Da die Nebelleuchte zwanzigmal heller ist, als der Scheinwerfer, ist ihr Einsatz klar geregelt: Autofahrer dürfen sie einschalten, wenn die Sicht weniger, als 50m beträgt. Doch jetzt stellt sich eine neue Frage: Wie erkenne ich als Autofahrer, wie weit ich sehen kann?

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Jugendliche sollen schon mit 17 LKW fahren!

In Deutschland ist es erlaubt einen PKW mit 17 Jahren eigenständig zu lenken – sofern dies NICHT alleine passiert, sondern noch jemand auf dem Beifahrer-Sitz ist, der schon einen Führerschein hat.

Spediteur Peter Bassermann will dieses begleitete Fahren auch für LKW Fahrer einführen. Wie viele seiner Berufskollegen leidet er unter akutem Nachwuchs-Mangel.

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Winter: gut ausgerüstet ist halb überstanden

„Irren ist menschlich“, sagten die alten Römer. Wir bei der FAR sagen „Vergessen ist menschlich“. Sollten Sie vor lauter Arbeitsstress vergessen haben, Ihren heißgeliebten motorisierten Untersatz noch nicht winterfest zu machen, wäre es empfehlenswert dies schleunigst nachzuholen.

Die folgenden Tipps sollen Ihnen dabei helfen:

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Achtung verstärkte BAG- und Polizeikontrollen

Die Jahreszeit, die anstehenden Feuerwerktransporte und die Tatsache, dass viele Fahrer auf eine ausreichende Ladungssicherung, trotz teilweise vorhandenen Ladungssicherungsmitteln verzichten, veranlasst das BAG und die Polizei in den kommenden Wochen verstärkt zu kontrollieren.

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