Förderungen

Bildungsgutschein (BGS)

Hier übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Kosten für eine Weiterbildung. Wenn eine Weiterbildung oder eine Umschulung möglich bzw. notwendig für eine Berufsaufnahme oder Erhaltung oder damit Arbeitslosigkeit zum Beispiel beendet werden kann.

Förderung: Lehrgangskosten, Fahrgeld zur Weiterbildungsstätte und die Kosten für die Kinderbetreuung während der Weiterbildung werden übernommen.

Zielgruppe: Arbeitslose, Arbeitsuchende oder Beschäftigte

https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/foerderung-berufliche-weiterbildung

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein wird vom Jobcenter und von der Agentur für Arbeit ausgestellt, um Arbeitslosen und -suchenden die Fördermöglichkeit zu bescheinigen. Die Ausgabe eines sogenannten AVGS ist eine Ermessungsleistung, es besteht kein Rechtsanspruch.

Förderung: Komplette Übernahme der anfallenden Kosten der Maßnahme. Fahrtkosten und mögliche Kosten einer Kinderbetreuung werden unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls übernommen.

Zielgruppe: Arbeitslose und Suchende. Ziel ist es, die Jobchancen zu erhöhen oder eine Eignung für ein Berufsbild herauszufinden.

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/aktivierungs-vermittlungsgutschein-avgs

Qualifikationschancengesetz (QCG) (ehemals WeGebAU)

Initiator ist die Agentur für Arbeit und soll speziell geringqualifizierte und auch ältere Arbeitnehmer in Unternehmen zu fördern. Ziel ist die Qualifizierung für die Ansprüche des hiesigen Arbeitsmarkts.

Förderung: Die Übernahme der Maßnahmekosten und ggfs. Fahrtkostenübernahme. Die Höhe der Förderung unterscheidet sich nach dem Alter der Mitarbeiter und auch nach dem Bundesland. Antragsteller für eine Förderung ist der jeweilige Arbeitgeber bei dem für ihn zuständigen Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit.

Zielgruppe: ältere Arbeitsnehmer (ab 45 Jahre), geringqualifizierte Mitarbeiter, ein allgemeiner Förderbedarf besteht. Beschäftigte unter 44 Jahren, die über keine Berufsausbildung verfügen.

Aufstiegs BAföG

Zu den Besonderheiten gehören, dass Zuschüsse nicht zurückgezahlt werden müssen und das zinsgünstige Darlehn vermittelt werden. Diese Darlehn überbrücken die fehlende Summe zwischen den bewilligten Zuschüssen und den benötigten finanziellen Mitteln.

Förderung: Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren erhalten, und zwar bis maximal 15.000 Euro. Seit dem 01. August 2020 sind 50 Prozent der Förderung als Zuschuss möglich. Für den Rest der Fördersumme sind Angebote zum Beispiel über die KfW (Förderbank) über ein zinsgünstiges Bankdarlehen möglich.

Zielgruppe: Handwerks- und Industriemeister/in, Erzieher/in, Techniker/in, Fachkaufmann/frau, Betriebswirt/in – mehr als 700 vergleichbaren Qualifikationen vorbereiten. Eine Altersgrenze besteht für die Förderung mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz nicht. Bitte beachten, es gibt eine Altersgrenze. Der Beginn der schulischen Ausbildung muss vor der Beendigung des 45. Lebensjahrs begonnen haben.

https://www.aufstiegs-bafoeg.de/aufstiegsbafoeg/de/die-foerderung/wie-wird-gefoerdert/wie-wird-mit-dem-aufstiegs-bafoeg-gefoerdert.html

Bildungscheck NRW

Ein Förderprogramm des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales in NRW mit dem Ziel der finanziellen Unterstützung beruflicher Weiterbildungen.

Förderung: 50% der Kosten können übernommen werden, jedoch liegt die Begrenzung bei maximal 500,00 Euro. Betriebe bis 249 Mitarbeiter können diese Förderung nutzen und bis zu zehn Bildungschecks sind jährlich möglich.

Zielgruppe: Betriebe, Beschäftige und Berufsrückkehrer

https://www.mags.nrw/bildungsscheck