Fahrlehrer-Ausbildung Klasse A

Sie sind bereits Fahrlehrer und wollen Ihre Kenntnisse erweitern? Wenn Sie in einer Fahrschule arbeiten möchten, ist es sinnvoll, eine Fahrlehrerausbildung der Klasse A zu absolvieren – denn als Fahrlehrer fürs Motorrad sind Sie in der Fahrschule universeller einsetzbar als Fahrlehrer, die nur eine Grundausbildung vorzuweisen haben.

Voraussetzungen für die Fahrlehrerausbildung der Klasse A

Besitz der Fahrlehrererlaubnis der Klasse BE

Sie verfügen über einen Führerschein der Klasse A2 und mindestens zwei Jahre Fahrpraxis auf Kraftfahrzeugen der Klasse A2.

Ablauf der Ausbildung:

Wir führen den Lehrgang in Teilzeit durch: montags bis freitags von 7:30 bis 11:30 Uhr (5 UE) und samstags 8:00 bis 13:30 Uhr (7 UE). Gesamt 140 UE

Notwendige Prüfungen für den Erwerb der Fahrlehrerausbildung für die Klasse A

Nach Beendigung des Lehrgangs ist je eine fahrpraktische, eine schriftliche und eine mündliche Prüfung abzulegen.

Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Prüfungsaufgaben: Eine Aufgabe kommt aus den Bereichen “Verkehrsverhalten” oder “Recht” und eine Aufgabe aus den Bereichen “Erziehen”, “Unterrichten, Ausbilden und Weiterbilden” oder “Beurteilen” und ist jeweils innerhalb von zweieinhalb Stunden zu bearbeiten.