Berufskraftfahrer TQ2 - Fahrzeuge vorbereiten

Was bedeutet Teilqualifikation?

Die Teilqualifikation ermöglicht Ihnen in einer Schritt für Schritt Ausbildung einen Berufsabschluss nach BBiG (Berufsbildungsgesetz) zu erlangen.

Wir ermöglichen Ihnen dabei den zweiten Schritt, die TQ2.

Ihr Nutzen:

Nach erfolgreichem Abschluss der Qualifizierung TQ2 sind Sie in allen Arbeitsbereichen rund um die Fahrzeugvorbereitung, -pflege und -wartung einsatzfähig.

In der TQ2 werden Ihnen folgende Inhalte vermittelt:

Unsere Besonderheiten:

  • Praxisorientierte Ausbildung entsprechend den Marktanforderungen

  • Qualifiziertes Fachpersonal aus der Praxis

  • Ausbildung auf verschiedenen Fahrzeugen und auf eigenen Übungsplätzen

  • Praktische Ausbildungsinhalte in der hauseigenen Werkstatt

  • Vermittlung von vielfältigen Arbeitsplätzen

  • Nach der Ausbildung 6-monatige Nachbetreuung

  • Praktische Ausbildung auf verschiedenen Fahrzeugsystemen möglich (Sattelzug, Drehschemel, Starrachse)

Zielgruppe:

Arbeitssuchende, mit Interesse an einer Tätigkeiten, die aus Fahrzeugvorbereitung, Wartung, Kontrolle sowie der Pflege besteht.

Personen, die mit dem Bildungsgutschein (geförderte Teilqualifizierungen) ein völlig neues Berufsfeld für sich erschließen wollen und auf diesem Weg den Abschluss des Berufskraftfahrers erreichen möchten.

Beschäftigte ohne Ausbildung oder einer beruflichen Qualifikation, die ebenfalls so lange zurückliegt, dass sie als Basis für die Beschäftigungsfähigkeit nicht mehr ausreicht.

Berufskraftfahrer als Wiedereinsteiger, der nicht mehr, aktuelle, beruflicher Qualifikation oder Kenntnisse besitzt.

Zum Abschluss Ihrer Ausbildung, die Sie mit einer Kompetenzprüfung beenden, bestätigen wir Ihnen die Teilnahme an der TQ2 und bei erfolgreichem Abschluss erhalten Sie darüber hinaus ein bundeseinheitlich standardisiertes Zertifikat, aus dem die erworbenen Fähigkeiten hervorgehen.

Sollten schon Teile zuvor erlangt worden sein (z.B. vorhandener Staplerschein), so ist eine Verkürzung der Ausbildung möglich. Für weitere Fragen bezüglich der Ausbildung und Förderungsmöglichkeiten stehen wir Ihnen gerne persönlich oder telefonisch zu Verfügung.

Um an der TQ2 teilzunehmen sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Mindestalter 21 Jahre

  • Fahrerlaubnis Klasse B oder alte Klasse 3

  • Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift

  • Gesundheitliche Eignung

  • Aufnahmegespräch beim Bildungsträger

Dauer der Ausbildung:

  • 6 Monate (inklusive 6-wöchiges Praktikum)

Unterrichtszeiten:

  • Mo – Fr 8:00 Uhr – 15:30 Uhr

Zertifikate und Abschlüsse:

  • Flurförderzeugschein (Staplerschein) nach BGG 925

  • Ladungssicherung nach VDI 2700a

  • Trägerzertifikat

Flurförderzeugführer/in (Stapler)

Flurförderzeugführer/in (Stapler)

Gabelstapler haben in weiten Bereichen der Unternehmen einen wesentlichen Anteil am innerbetrieblichen Transport. Durch die freizügige Einsatzmöglichkeit, die selbsttätige Lastaufnahme und die Stapeleinrichtung ist der Gabelstapler ein Fördermittel, das zur Bewältigung von Transportaufgaben vielseitig eingesetzt wird.

Gabelstapler oder Hubstapler gehören zu den Flurförderzeugen und dienen dem Warenumschlag und Transport. Im Gegensatz etwa zu einfachen Hubwagen haben sie einen eigenen Antrieb und ein Hubgerüst. Gabelstapler sind insbesondere für den Transport von Paletten ausgelegt. Gabelstapler haben eine Hecklenkung mit sehr großem Lenkeinschlag zum Erreichen eines geringen Wendekreises und erfordert eine sachkundige Bedienung. Eine fundierte Ausbildung gehört also zu den elementaren Voraussetzungen ein Flurförderzeug unfallfrei zu bedienen und Sach- und Personenschäden zu vermeiden. Hier kommt der Ausbilder für Flurförderfahrzeug- Ausbilder ins Spiel. Eine intensive Wissensvermittlung und praktische Übungen sollen dazu beitragen, dass der Ausbilder zukünftige Flurförderzeug-Führer/innen bestmöglich auf ihren Arbeitsalltag vorbereitet.

Arbeitsmarktrelevanz:

Vorbereitung und Spezialisierung auf den Güter-/Personenverkehr/Straße.

Mögliche Anschlüsse:

Kosten der Ausbildung:

Eine Förderung durch die Agentur für Arbeit, das Jobcenter, oder die Kommune ist möglich.