Nebelschlussleuchte – ja oder nein?

“Nebelschlussleuchte, oder normale Scheinwerfer? DAS ist hier die Frage!“

So oder so ähnlich werden manche Autofahrer jetzt in der dunklen Jahreszeit laut denken, wenn sie bei mangelndem Tageslicht und/oder bei Nebel unterwegs sind. Da die Nebelleuchte zwanzigmal heller ist, als der Scheinwerfer, ist ihr Einsatz klar geregelt: Autofahrer dürfen sie einschalten, wenn die Sicht weniger, als 50m beträgt. Doch jetzt stellt sich eine neue Frage: Wie erkenne ich als Autofahrer, wie weit ich sehen kann? Ganz einfach: Ich achte auf die Leitpfosten am Straßenrand. Diese stehen immer genau 50m auseinander. Die magische Zahl 50 gilt auch für die Geschwindigkeit: So lange ich die Nebelleuchte anhabe, sind 50km/h die Höchstgrenze.

ACHTUNG: Wer Fernlicht bzw. die Nebelleuchte ohne zwingende Notwendigkeit anhat und dadurch andere Verkehrsteilnehmer blendet, muss mindestens 20EUR Strafe zahlen.

Generell gilt, dass im Straßenverkehr Vernunft, gesunder Menschenverstand, Vorsicht und gegenseitige Rücksicht groß geschrieben werden (sollten). Wenn die Sichtweise schlecht ist, wäre es unvernünftig 50km/h zu fahren, auch wenn sie erlaubt sind. Ist die Straße nass, reduziere ich ebenfalls mein Tempo. Sobald ich wieder 1a sehen kann, schalte ich die Nebelleuchte aus.