Für alle gewerblichen Kraftfahrer im Güter- und Personenverkehr ist eine regelmäßige zu wiederholende Weiterbildung von insgesamt 35 Stunden innerhalb von 5 Jahren Pflicht.
In dieser Weiterbildung werden die Kenntnisse gemäß Anlage1 der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung BKrFQV vermittelt.
Die Weiterbildung muss nicht innerhalb eines geschlossenen Lehrgangs absolviert werden, sie kann auch verteilt über die Jahre in Modulen zu je 7 Stunden besucht werden und schließt ohne Prüfung ab.
Im Regelfall ist eine erste Weiterbildung für die folgenden Fahrerlaubnisklassen zu absolvieren:
D1, D1E, D oder DE bis zum 10. September 2013 (BUS/Personenverkehr) bzw.
C1, C1E, C oder CE bis zum 10. September 2014 (LKW/Güterkraftverkehr)
Ist ein sowohl als LKW- wie als Busfahrer tätig, muss er nur einmal in diesem Zeitraum eine 35ständige Weiterbildung absolvieren. Die Themenbereiche LKW und BUS müssen dabei ausreichend berücksichtigt und in den Weiterbildungsbescheinigungen dokumentiert werden
Termine
Einzelmodule
04.05.2024
08.06.2024
06.07.2024
03.08.2024
31.08.2024
28.09.2024
26.10.2024
23.11.2024
14.12.2024
Wochenschulung
17.06. - 21.06.2024
12.08. - 16.08.2024
30.08. - 07.09.2024
11.11. - 15.11.2024
Einzelmodule
25.05.2024
13.07.2024
10.08.2024
21.09.2024
09.11.2024
Wochenschulung
21.05. - 27.05.2024
22.07. - 26.07.2024
16.09. - 20.09.2024
04.11. - 08.11.2024
Einzelmodule
20.04.2024
25.05.2024
29.06.2024
17.08.2024
28.09.2024
Wochenschulung
22.04. - 26.04.2024
24.06. - 29.06.2024
23.09. - 28.09.2024
25.11. - 28.11.2024
Einzelschulung
04.05.2024
08.06.2024
27.07.2024
07.09.2024
19.10.2024
30.11.2024
Wochenschulung
29.04. - 02.05. & 21. + 22.05.2024
08.07. - 12.07.2024
02.09. - 06.09.2024
28.10. - 31.10.2024
Einzelschulung
20.04.2024
11.05.2024
01.06.2024
22.06.2024
27.07.2024
17.08.2024
07.09.2024
05.10.2024
19.10.2024
16.11.2024
07.12.2024
Wochenschulung
05.08. - 09.08.2024
23.09. - 30.09.2024
18.11. - 22.11.2024
Ausbildungsinhalte:
Schulungen Güterverkehr
Modul 1: Kinematische Kette, Energie & Umwelt (1.1, 1.3, 1.3a)
Modul 2: Ladungssicherung (1.4)
Modul 3: Sozialvorschriften (2.1, 2.2)
Modul 4: Pannen, Unfälle, Notfälle und Kriminalität, Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit (1.2, 3.1, 3.5)
Modul 5: Unternehmensbild & Marktordnung im Güterkraftverkehr, Gesundheit & Fitness (3.2, 3.3, 3.4, 3.6, 3.7)
Unsere Besonderheiten:
Praxisorientierte Ausbildung entsprechend den Marktanforderungen
Qualifiziertes Fachpersonal aus der Praxis
Ausbildung auf verschiedenen Fahrzeugen und auf eigenen Übungsplätzen
Praktische Ausbildungsinhalte in der hauseigenen Werkstatt
Vermittlung von vielfältigen Arbeitsplätzen
Nach der Ausbildung 6-monatige Nachbetreuung
Zielgruppe:
Die Pflicht zur Qualifikation besteht grundsätzlich für selbstständige und angestellte Fahrer/ innen, die Fahrten zu gewerblichen Zwecken (auch Werkverkehr und Transporthilfstätigkeiten) auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchführen.
1. Bei einer zulässigen Gesamtmasse größer als 3,5 Tonnen im Güterkraftverkehr (Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE)
2. Von mehr als 8 Fahrgastplätzen im Personenverkehr (Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE)
Innerhalb von 5 Jahren müssen die entsprechenden Kraftfahrer ihre Kenntnisse durch eine Weiterbildung auffrischen.
Voraussetzungen:
Das Mindestalter für den Einsatz des Fahrpersonals für die jeweilige Führerscheinklasse hängt von der jeweiligen Qualifikation ab.
Führerscheinklasse C, CE 21 Jahre
Führerscheinklasse C1, C1E 18 Jahre
Führerscheinklasse D, DE Linienverkehr bis 50 km 21 Jahre sonst 23 Jahre
Führerscheinklasse D1, D1E 21 Jahre
Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
Gesundheitliche Eignung
Abschlüsse und Zertifikate:
Bescheinigung - BKF Weiterbildung nach §5 BKrFQG und §4 BKrFQV und Trägerzertifikat
Arbeitsmarktrelevanz:
Ohne den Eintrag 95 im Führerschein, ist der Beruf des Berufskraftfahrers nicht möglich!
Kosten der Ausbildung:
Eine Förderung durch die Agentur für Arbeit / Jobcenter oder einen anderen Kostenträger ist möglich.